Info

Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen oder energetisches Heilen aktiviert und dabei

keine Diagnosen stellt, benötigt  keine  Erlaubnis als Heilpraktiker. Entscheidung des BVerfG  (AZ:  1 BuR 784/03 )

von März 2004 zugunsten derer, die geistiges, spirituelles Heilen praktizieren.

Voraussetzung  für eine solche Tätigkeit ist, dass der Heiler/die Heilerin seine/ihre Patienten vor Beginn seiner Tätigkeit ausdrücklich darauf hinweist, dass geistiges Heilen nicht die Tätigkeit eines Arztes oder Heilpraktikers ersetzt.

 

Ausdrücklicher Hinweis

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich keine  Ärztin, Heilpraktikerin, Psychologin, Psychotherapeutin bin und keine Diagnosen stelle und auch nicht im medizinischen Sinne an der Heilung von körperlichen und psychischen Krankheiten arbeite; auch gebe ich keine Heilversprechen ab.

Eine Beratung oder Behandlung bei mir ersetzt daher nicht den Besuch bei einem Arzt, Heilpraktiker oder Psychotherapeuten. Mediale Heilung kann und sollte als ein zusätzliches Angebot angesehen werden.